Das Heilige Mysterium der Krönung

Sie sind also nicht mehr zwei, sondern eins
Mt 19, 6

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Welche Bedeutung hat das Mysterium der Krönung?

Durch das Mysterium der Krönung werden Mann und Frau, die vor der Kirchengemeinschaft einander Treue und Liebe versprechen, durch die Gnade Gottes  vereint, so dass sie nun nicht mehr zwei sind, sondern eins werden. Dies ist das Mysterium der Liebe und Bereitwilligkeit des Ehepaares, Leben weiterzuschenken und fruchtbar zu werden mit der Zeugung neuen Lebens. Die Kirche segnet durch dieses Mysterium den Ehebund, die Vereinigung von Mann und Frau: „Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen und sich an seine Frau binden und die zwei werden ein Fleisch sein. Sie sind also nicht mehr zwei, sondern eins“ (Mt 19, 5-6).

Die Armenische Kirche erwartet, dass ihre Mitglieder nach der standesamtlichen Eheschließung sich auch kirchlich trauen lassen, denn eine Ehe ist kirchlich gesehen nur dann gültig, wenn das Mysterium der Krönung bzw. Eheschließung in der Kirche vollzogen ist. Die standesamtliche Eheschließung und die kirchliche Krönung dürfen nicht gleichgesetzt werden.

Die Familie wird bei den Kirchenvätern die „kleine Kirche“ genannt. Sie ist ebenso wie die Kirche eine Gemeinschaft, die auf dem Fundament der gegenseitigen Liebe und des gemeinsamen einmündigen Glaubens an den dreieinigen Gott begründet ist. In diesem Sinne ist die Familie an sich ein christliches Mysterium, welches durch die Gnade des Herrn Bestand hat und aus dieser Gnade heraus seine Kraft schöpft. Gegenseitige Liebe und gemeinsamer Glaube machen Ehemann und Ehefrau zu Verbündeten im Geiste, sie beflügeln ihre Werke, ihre Sinne und Gedanken, führen sie zu einem gemeinsamen Ziel – der Vereinigung mit Gott im ewigen Leben. „Wunderbar ist das Joch zweier gläubiger Menschen“, schrieb der christliche Schriftsteller Tertullian, „die ein und dieselbe Hoffnung haben, die nach ein und denselben Regeln leben, die dem einen Herrn dienen. Sie beten gemeinsam, sie fasten gemeinsam, sie lehren und ermahnen einander. Sie sind gemeinsam in der Kirche, gemeinsam beim Abendmahl des Herrn, gemeinsam in Trauer und Verfolgung, in der Buße und Freude. Sie sind Christus gefällig, und Er schickt ihnen Seinen Frieden. Und wo zwei in Seinem Namen sind, ist kein Platz für das Böse“.

Grundsätzlich ist die Ehe in der Armenischen Kirche unauflösbar: „Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen“ (Mt 19, 5-6). Das Versprechen der unbedingten Liebe der Eheleute während ihres ganzen gemeinsamen Lebens (bis dass der Tod euch scheidet), einander zu helfen und treu zu bleiben, wurde auch in den Traugottesdienst der Armenischen Kirche übernommen. Dennoch gibt es aus pastoralen Gründen bestimmte strenge Ausnahmen, die eine Wiederheirat ermöglichen. Während auch die kirchliche Trauung bei Wiederheirat ein Mysterium ist, wird der Traugottesdienst für Wiederheiratende doch etwas anders gestaltet als die erste Trauung. Der überwiegende Gedanke dabei ist die Buße.

Welche Bedeutung hat das Mysterium der Krönung?

Durch das Mysterium der Krönung werden Mann und Frau, die vor der Kirchengemeinschaft einander Treue und Liebe versprechen, durch die Gnade Gottes  vereint, so dass sich nicht mehr zwei sind, sondern eins werden. Dies ist das Mysterium der Liebe und Bereitwilligkeit des Ehepaares, Leben weiterzuschenken und fruchtbar zu werden mit der Zeugung neuen Lebens. Die Kirche segnet durch dieses Mysterium den Ehebund, die Vereinigung von Mann und Frau: „Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen und sich an seine Frau binden und die zwei werden ein Fleisch sein. Sie sind also nicht mehr zwei, sondern eins“ (Mt 19, 5-6).

Die Armenische Kirche erwartet, dass ihre Mitglieder nach der standesamtlichen Eheschließung sich auch kirchlich trauen lassen, denn eine Ehe ist kirchlich gesehen nur dann gültig, wenn das Mysterium der Krönung bzw. Eheschließung in der Kirche vollzogen ist. Die standesamtliche Eheschließung und die kirchliche Krönung dürfen nicht gleichgesetzt werden.

Die Familie wird bei den Kirchenvätern die „kleine Kirche“ genannt. Sie ist ebenso wie die Kirche eine Gemeinschaft, die auf dem Fundament der gegenseitigen Liebe und des gemeinsamen einmündigen Glaubens an den dreieinigen Gott begründet ist. In diesem Sinne ist die Familie an sich ein christliches Mysterium, welches durch die Gnade des Herrn Bestand hat und aus dieser Gnade heraus seine Kraft schöpft. Gegenseitige Liebe und gemeinsamer Glaube, machen Ehemann und Ehefrau zu Verbündeten im Geiste, sie beflügeln ihre Werke, ihre Sinne und Gedanken, und führen sie zu einem gemeinsamen Ziel – der Vereinigung mit Gott im ewigen Leben. „Wunderbar ist das Joch zweier gläubiger Menschen“, schrieb der christliche Schriftsteller Tertullian, „die ein und dieselbe Hoffnung haben, die nach ein und denselben Regeln leben, die dem einen Herrn dienen. Sie beten gemeinsam, sie fasten gemeinsam, sie lehren und ermahnen einander. Sie sind gemeinsam in der Kirche, gemeinsam beim Abendmahl des Herrn, gemeinsam in Trauer und Verfolgung, in der Buße und Freude. Sie sind Christus gefällig, und Er schickt ihnen Seinen Frieden. Und wo zwei in Seinem Namen sind, ist kein Platz für das Böse“.

Grundsätzlich ist die Ehe in der Armenischen Kirche unauflösbar: „Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen“ (Mt 19, 5-6). Das Versprechen der unbedingten Liebe der Eheleute während ihres ganzen gemeinsamen Lebens (bis dass der Tod euch scheidet), einander zu helfen und treu zu bleiben, wurde auch in den Traugottesdienst der Armenischen Kirche übernommen. Dennoch gibt es aus pastoralen Gründen bestimmte strenge Ausnahmen, die eine Wiederheirat ermöglichen. Während auch die kirchliche Trauung bei Wiederheirat ein Mysterium ist, wird doch der Traugottesdienst für Wiederheiratende etwas anders gestaltet als die erste Trauung. Der überwiegende Gedanke dabei ist die Buße.

DIE EHESCHLIESSUNG

Die Eheschließung besteht aus zwei Teilen: Verlobung und Krönung. Das Mysterium der Krönung findet in einer Kirche statt, vor der versammelten Gemeinde und im Beisein von Trauzeugen. Die Trauung darf nur an dafür erlaubten Tagen stattfinden. Zelebriert wird das Mysterium von einem ordinierten Geistlichen der Armenischen Kirche. Eine sog. „ökumenische Trauung“ gibt es in unserer Praxis nicht. Auch die Vermischung der Traugottesdienste der jeweiligen Kirchen oder eine Doppelheirat ist nicht zulässig. Bei einer konfessionsverschiedenen Ehe (Mischehe) ist eine Mitwirkung eines nichtarmenischen (römisch-katholischen, evangelischen bzw. byzantinisch-orthodoxen) Geistlichen nach Absprache mit dem Bischof möglich.

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Wichtige Regeln für die Trauung

Am Anfang der Schöpfung aber hat Gott sie männlich und weiblich erschaffen. Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen und die zwei werden ein Fleisch sein. Sie sind also nicht mehr zwei, sondern ein Fleisch. Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen. Mk 10, 6-9

Eine grundsätzliche Voraussetzung für die Ehe ist, dass die Partner sich vor der Trauung sehen und dass gegenseitige Zuneigung, Liebe und Einigkeit untereinander herrschen. Die Trauung soll ohne Zwang und mit der Einwilligung der Betroffenen durchgeführt werden. Der Patriarch Hl. Sahak lehrt uns: „Ratet ihnen (der Bevölkerung), denn sie sollen keinem Jungen ein Mädchen zur Heirat versprechen und diese Heirat durchführen, ohne dass die Beteiligten sich gesehen haben und ohne ihre gegenseitige Einwilligung. Und ihr Priester, segnet keinen Jungen, bis er volljährig geworden ist. Und führet keine Trauung durch, ohne zu prüfen und sie selbst (die Beteiligten) zu fragen, vielleicht wurden sie durch Zwang der Eltern und gegen ihren Willen zur Heirat geführt; seid nicht bereit, eine solche Trauung durchzuführen, denn bis heute ist durch solchen Missstand viel Schaden, seelisch wie körperlich, zugefügt worden“ (27. Kanon. Diese Anweisung ist auch im 24. Kanon der Synode von Dwin zu finden).

Eine unter Zwang durchgeführte Trauung ist ungültig, denn die Kirche lehrt, dass nur eine Beziehung, die auf gegenseitiger aufrichtiger Liebe aufgebaut ist, eine dauerhafte feste Beziehung sein kann. Im Maschtoz wird gelehrt „ein Fleisch zu werden, geistig vereinigt in Bescheidenheit … heilig, rein, gemeinsam in Atem und Gedanken“.

Das geltende Mindestalter für die Ehe ist von den Gesetzen des Landes sowie den klimatischen Bedingungen abhängig. Die demnach als unmündig Geltenden dürfen keine Ehe eingehen. Die Ehemündigkeit liegt beim vollendeten 18. Lebensjahr.

Das Brautpaar muss christlich getauft und gefirmt sein. Die konfessionelle, sowie die nationale Zugehörigkeit sind für ein harmonisches Familienleben wichtig.

Hiermit ist der Verwandtschaftsgrad der zu trauenden Personen zueinander gemeint. Je weiter entfernt die Blutsverwandtschaft zwischen ihnen ist, desto mehr wird dem Kirchenrecht Genüge getan. Dieser Teil der Kirchenordnung wurde aus gesundheitlichen Gesichtspunkten festgesetzt. Wie im 23. Kanon von Georg IV. zu lesen ist, „denn nach physischen Bedingungen ist sie (die Ehe zwischen Blutsverwandten und Verwandten) als sehr gesundheitsschädlich für die Kinder und deren Nachkommen zu betrachten.“ Nach der alten armenischen Kirchenordnung muss der Mann sieben Verwandtschaftsgrade von der Frau, mit der er die Ehe einzugehen beabsichtigt, entfernt sein.

Über die Jahrhunderte veränderte sich die Kirchenordnung in der Frage des Blutsverwandtschaftsgrades. Im 1. Jh. waren Eheschließungen innerhalb des nahen Verwandtenkreises, insbesondere beim Adel üblich. Dies wurde vor allem praktiziert, um die Besitztümer in der Familie zu halten. In der Synode zu Aschtischat hat der Patriarch Nerses der Große solche Eheschließungen verboten, obwohl die Synode den erlaubten Verwandtschaftsgrad nicht bestimmt hatte. Nur Pawstos von Byzanz erwähnt das Verbot von Ehen zwischen Verwandten. Heutzutage, angesichts der neuen Lebenszwänge, hat der Katholikos Georg V. den Blutsverwandtschaftsgrad von acht auf fünf reduziert, zwischen verschwägerten Verwandten auf vier und die geistige Verwandtschaft aufgehoben.

„Hiermit bestimmen und erlauben wir durch unseren Hirtenbrief von nun an die Durchführung von Trauungen zwischen Verwandten ab dem fünften Grad und ab dem vierten Grad zwischen verschwägerten Verwandten. Und bei der geistigen Verwandtschaft, wie Verwandtschaft durch Patenschaft, heben wir jegliches Hindernis auf, indem wir die Durchführung der Trauung zwischen dersolchen erlauben.“ Gemäß der Bestimmungen dieses Hirtenbriefes vom 11. November 1922 wurde die Ehe zwischen verschwägerten Verwandten, in anderen Worten eine durch Heirat entstandene Verwandtschaft, keine Blutsverwandtschaft, ab dem vierten Grad erlaubt, und die Beschränkung für geistige Verwandtschaften , die durch Patenschaft und das Myronöl entstanden sind, wurde aufgehoben.

Das Sakrament der Trauung muss durch einen Geistlichen, in der Kirche und in Anwesenheit der Gemeinde vollzogen werden. Eine im Geheimen durchgeführte Trauung ist ungültig. Die Anwesenheit des amtierenden Geistlichen ist unerlässlich, denn nach der Lehre der Armenischen Kirche ist der Geistliche beim Vollziehen aller Sakramente der Vermittler, durch den die Gnade übergeben wird. So setzt auch die Trauung den Vollzug durch einen Geistlichen voraus. Eine Trauung kann auch an einem anderen Ort stattfinden, wenn im Ort keine Kirche vorhanden ist oder, wenn einer der Beteiligten einen ernsthaften triftigen Grund hat, nicht in die Kirche kommen oder gebracht werden zu können.

  • An allen Sonntagen des Jahres ist es nicht erlaubt, Trauungen durchzuführen. Der Sonntag ist als Tag des Herrn heilig, da die Kirche der Auferstehung Christi gedenkt. Deshalb betrachtet die Kirche das Zelebrieren einer Hochzeit an einem so heiligen Tag als unangemessen. Heutzutage, falls eine Trauung, in Anbetracht der beruflichen Gegebenheiten an einem Sonntag durchgeführt werden soll, muss dies in den späten Nachmittagsstunden stattfinden, da für die Kirche bereits nach der täglichen Abendandacht (Vesper) der neue Tag anfängt.
  • Jeden Mittwoch und Freitag wird nicht getraut, da diese als Fastentage gelten. Ausnahmen hierzu bilden die zwischen den Neuen Sonntag (den ersten Sonntag nach Ostern) und Himmelfahrt fallenden Mittwoche und Freitage. Nach den Bestimmungen des Katholikos Georg V. sind diese keine Fastentage, und deshalb können Trauungen an diesen Tagen durchgeführt werden.
  • Am Weihnachtstag, am Namenstag Jesu, am Tag der Darstellung Christi im Tempel, am Tag der Verkündigung an Maria, und Himmelfahrt finden keine Trauungen statt.
  • Während der gesamten Großen Fastenzeit und der ersten acht Tage nach Ostern ist es unangemessen, Hochzeiten und Feierlichkeiten abzuhalten, da diese Tage als Tage der Buße und Trauer gelten. Der Hl. Nerses Schnorhali schreibt in seinem „Allgemeinen Brief“: „Denn die vierzig Fastentage sind Tage der Trauer und des Trübsinns und des Gedenkens an das Leiden Christi, – und nicht Tage der Trunkenheit und Hochzeitsfreude“. Dieser Zeitrahmen, der ursprünglich bis zu Pfingsten dauerte, wurde von Katholikos Georg V. verkürzt bis auf den o.g. Zeitrahmen der Großen Fastenzeit bis zum Neuen Sonntag (s. Kanon der 5. Synode von Dwin und „Allgemeiner Brief“).

EHEVORBEREITUNG

Wie wird man Teil der Kirche, wer kann in der Armenischen Apostolischen Kirche getauft werden, was bedeutet ein Übertritt von einer anderen christlichen Gemeinschaft und was ist ein Wiedereintritt? Antworten auf diese Fragen finden Sie in diesem Bereich.

In unseren Gebetsbüchern ist die Bedeutung der Verlobung folgendermaßen erklärt: “Die Verlobung ist der Anfang der Trauung; denn z.B. zuerst blüht der Baum und danach trägt er Früchte, so blühen auch der Bräutigam und die Braut zuerst durch die Verlobung und danach, durch die Trauung,  tragen sie Früchte. Nach der Kirchenordnung ist der Priester verpflichtet, den Bräutigam und die Braut daraufhin zu prüfen, dass sie keine geistige- bzw. Blutsverwandtschaft haben. Er darf auch nicht ein junges Mädchen mit einem alten Mann oder einen Jungen mit einer alten Frau trauen. Der Bräutigam soll mindestens 18 Jahre alt sein und die Braut 15 oder 16 Jahre. Er soll sie gegenüber nebeneinander auf den Stuhl setzen, –  und das nicht heidnisch im Heimlichen. Als Zeichen der Verlobung sollen vor den Bräutigam ein Ring, ein Armband, ein Ohrring und ein rotes Netz, auf die Braut aber ein Schleier gelegt werden. Der  Ring wird ihr auf den vierten Finger gesetzt, der die Ader zum Herzen hat, und zeigt, dass die Braut den Bräutigam von ganzem Herzen mag. Das Armband am Handgelenk zeigt, dass sich die Braut aus eigenem Willen gehorsam an den Mann bindet, der Ohrring – dass sie mit den Ohren vernommen hat und mit dem Verstand (und Herzen) einverstanden ist. Der Ohrring und Ring sind alles, was das Einverständnis des Herzens und des Willens ausdrückt. Das rote Netz und der Schleier drücken aus, dass sie wahrhaftig zur Braut des Jungen wird, mit dem sie sich verlobt. Der Priester steht auf und erklärt das Sakrament der Verlobung, dass dies keine Neuheit, sondern das lebensstiftende Sakrament ist, welches verkündet wurde durch den Engel Gabriel an die Jungfrau Maria (Großes Gebetsbuch).

Am Ende der Verlobungszeremonie, gibt der Priester eine Belehrung “wie bei der Hochzeit“. Nach diesem Abschnitt ist diese Belehrung festgelegt. Sodann singt der Priester den Hymnus “Im Zeichen Deines allmächtigen Kreuzes“, liest die entsprechenden Abschnitte aus dem Evangelium und die Gebete. Er segnet die Ringe und setzt sie auf den Ringfinger der rechten Hand der Braut und des Bräutigams. Er segnet auch das Armband und die Ohrringe und legt diese am Arm bzw. am Ohr der Braut an. In einigen Regionen schenkt die Braut dem Bräutigam einen Gürtel, den der Priester ebenfalls segnet und dem Bräutigam umlegt. Zum Schluss erteilt der amtierende Priester den Segen und entlässt die Gemeinde in Frieden.

Obwohl die Tradition der gesonderten kirchlichen Verlobung zum Teil erhalten bleibt, wird diese Zeremonie im Zusammenhang mit der Trauung in der Kirche vollzogen. Dieser Brauch wird mancherorts jedoch nach wie vor gepflegt.

Am Vortag der Trauung nimmt der Priester dem Bräutigam und der Braut einzeln die Beichte ab. Anschließend reicht er ihnen das Heilige Abendmahl. Falls die Trauung während einer Messe stattfindet, wird dem Brautpaar das Abendmahl beim Singen des Hymnus “Christus ist geopfert“ erteilt.

Während der Trauzeremonie steht der Bräutigam an der Nordseite der Kirche mit der Braut zu seiner Rechten, “die Königin steht zu deiner Rechten“ (Psalm 45, 10). Der Traupate und die männlichen Begleiter des Brautpaares stehen an der Seite des Bräutigams und die Frauen auf der Seite der Braut. Im Vorraum des Altars segnet der amtierende Priester die Verlobungsringe und setzt sie auf den linken Ringfinger des Bräutigams und der Braut. Im anschließenden Gebet bittet er Gott, dass er “den Diener und die Dienerin“ segnet und sie “zu guten Werken“ leitet.

Zeremonie des Händereichens

Diese Zeremonie ist ein öffentliches Versprechen, ein Abkommen zwischen dem Bräutigam und der Braut, das in der Kirche vor Gott in Anwesenheit der Gemeinde abgeschlossen wird. Der amtierende Priester liest zuerst die Belehrung, danach richtet er an den Bräutigam und an die Braut die gleiche Frage, ob sie sich zueinander fügen und füreinander sorgen werden. Nach der Bejahung der Frage erfolgt das Händereichen, bei dem der Priester die rechten Hände von Braut und Bräutigam ineinander legt und sagt “Als Gott die Hand Evas nahm“. Dem Händereichen liegt die biblische Überlieferung davon zugrunde, dass Gott, nachdem er Eva erschaffen hatte, sie Adam übergab und beide vereinte und segnete. So übergibt der Priester als Botschafter Christi auch die Braut dem Bräutigam, vereint beide und segnet sie.

Nach dem Gebet “Als Gott die Hand Evas nahm“ zwirnt der Priester das Garn für das Stirnband des Bräutigams und spricht die Worte des Psalm 21, 2: “Herr, an deiner Macht freut sich der König; über deine Hilfe, wie jubelt er laut!“ Sodann zwirnt er das Garn für das Stirnband der Braut und sagt: “Sie wird in bunt gestickten Kleidern zum König geleitet, Jungfrauen sind ihr Gefolge, ihre Freundinnen werden dir zugeführt“ (Psalm 45, 15). Er legt die Bänder auf die Schulter des Brautpaares.

Das Brautpaar wird in Begleitung des Hymnus “Freue dich o heilige Kirche“ vor die Bema (die Bühne, auf der sich der Altar befindet) geführt, währenddessen tritt der Priester mit den Diakonen vor den Altar. Auf dem Altar hebt der Priester das Evangelium hoch und lässt es vom Brautpaar küssen. Der Diakon liest die nach der Trauordnung bestimmten Lesungen, einen Abschnitt aus dem Evangelium und das Glaubensbekenntnis. Danach folgt die Lesung eines langen Gebets, in dem das Sakrament der Ehe erläutert wird. Während des Gebets wendet sich das Brautpaar zum Altar.

Der amtierende Priester segnet die Kronen (oder die im Vorraum des Altars gezwirnten Stirnbänder) und setzt die eine zuerst auf das Haupt des Bräutigams, dann die andere auf das Haupt der Braut. Der Diakon überreicht dem hinter dem Brautpaar stehenden Traupaten ein Kreuz, das er zwischen ihre Häupter hält.
Diesem Teil folgt der Hymnus “O du Glückseligste“, währenddessen die Braut und der Bräutigam sitzen, jedoch der Pate und die anderen Begleiter stehen, – als Zeichen der Ehre wie bei einem König und einer Königin. Hier ist der Begriff „König“ und „Königin“ im geistigen Sinne zu verstehen. Durch die kirchliche Einsegnung ist das Brautpaar mit der geistigen Gnade gestärkt, wie einst die ersten armenischen Könige Abgar und Tiritades, sowie dessen Gemahlin Ashkhen, die in ihrer irdischen Herrschaft die himmlische Krone Christi durch ihre Bekehrung zum Christentum erhielten und so der Ehre zuteil wurden, als Heilige ins ewige Königreich Gottes einzutreten.

Die Könige sowie die Geistlichen hatten gleichermaßen die Verpflichtung, den Glauben zu verteidigen und die Beständigkeit des Glaubens ihrer Bürger zu sichern. Ähnlich wie in einem Familienverhältnis, haben die Eltern die Führung und sind verpflichtet, die empfangenen göttlichen Gnaden an die Kindern zu übermitteln, dass sie im Glauben wachsen und diese Gnaden bewahren. So wird auch in diesem Sinne das Ehepaar berufen, auf dem geistigen Felde zu wirken. Im o.g. Hymnus, “O du Glückseligste“, werden die Könige Abgar und Tiritadis, welche die ersten Verteidiger des christlichen Glaubens waren, um ihre Fürbitte bei Gott gebeten, auf dass das neuvermählte Brautpaar im Glauben stark und beständig bleibt.

Sodann beginnt die Zeremonie, bei der die Kronen bzw. die Stirnbänder (Narod) abgenommen werden. Nach dem großen Gebetsbuch liest der Diakon eine Belehrung, wobei der Pate das Kreuz über den Häuptern des Brautpaares hält. Der amtierende Priester nimmt die Stirnbänder ab und setzt das Gebet fort mit den Worten: “…sende deinen Engel des Friedens, dass er kommt und sie bewahrt …“ Der Pate nimmt ebenfalls das Kreuz herunter. Das Brautpaar wendet sich zum Altar.

Der Ablauf dieser Zeremonie hat sich über die Jahrhunderte verändert. Sie wurde ursprünglich außerhalb der Kirche abgehalten. Nach der Trauung wurde die Braut, auf einem Pferd reitend, begleitet von geistlichen und Volksgesängen, zum Haus des Bräutigams geführt. Je nach der örtlichen Tradition besuchte der Priester einen Tag oder eine Woche nach der Trauung das Ehepaar im Brautzimmer und nahm ihnen im Gebet die Stirnbänder ab. Bis zu diesem Zeitpunkt war dem Ehepaar jegliche körperliche Beziehung untersagt.

Nach der Zeremonie der Abnahme des Stirnbandes erfolgt die Segnung des Weines. Der Diakon gießt den Wein in einen Becher, den der Priester segnet und dem Bräutigam und dann der Braut zum Trinken überreicht. Danach wird der Becher den nahen Verwandten des Brautpaares überreicht. Mit dem Segnen und Verteilen des Weines wird an die Hochzeit zu Kana erinnert, bei der Christus das Wasser in Wein verwandelte und dem Gastgeber gab, damit dieser ihn an die anderen Gäste verteilte. Durch dieses Wunder hat Christus jene Hochzeit gesegnet und Anteil an der Freude genommen, die er den Hochzeitsgästen bereitete.
Der Wein ist immer ein Zeichen der Freude und des Lobes gewesen, wie uns die Hochzeit zu Kana zeigt. Der Wein ist aber in diesem Zusammenhang auch die Versinnbildlichung des Heiligen Geistes, der Leben spendet. Der Heilige Geist ist der eigentliche Sinn des Lebens, Quelle des Wissens, des Glücks und der Lebendigkeit. Durch das Trinken des Weines nimmt das Brautpaar den Heiligen Geist an, wodurch das zukünftige Familienleben angeregt und angeführt wird.
Das Sakrament der Trauung endet mit dem Gebet “Christus unser Gott, Behüter und Hoffnung der Gläubigen“, dem Vaterunser, dem Segen und der Entlassung.

Die nach der Trauung veranstaltete Feierlichkeit hat auch eine biblische Grundlage. In Genesis 21, 8 lesen wir, dass, als Isaak entwöhnt wurde, der Patriarch Abraham ein großes Festmahl veranstaltete. Auch der König David hat ein Festmahl zu Ehren Abners und seiner Begleiter bereitet (2. Samuel 3, 20). Als sein verlorener Sohn zurückkehrte, hat in Lukas 15, 22-24 der Vater ein großes Festmahl veranstaltet. Auch die Hochzeit zu Kana drückt eine solche Freude aus. Also ist die Tradition, eine Feier nach Hochzeiten oder Taufen und ähnlichen fröhlichen Ereignissen zu veranstalten, über die Jahrhunderte erhalten geblieben. Trotzdem sollen solche Gelegenheiten, bei denen die Gaben Gottes an viele verteilt werden, kein Anlass zur Übertreibung und zum Anstoß werden. Das Gebot Gottes soll stets vor Augen gehalten werden: “Ob ihr also esst oder trinkt oder etwas anderes tut: Tut alles zur Verherrlichung Gottes! Gebt weder Juden noch Griechen, noch der Kirche Gottes Anlass zu einem Vorwurf!“ (1. Korinther 10, 31-32).

Es ist leider festzustellen, dass die heutigen Feierlichkeiten weit entfernt sind vom Gebot des o.g. Evangeliums. In manchen Fällen werden sie zum Anlass von Prahlerei und Angeberei, wobei Tausende für Saalmieten, Festessen, Musikgruppen und Sänger ausgegeben werden. Im Gegensatz dazu wird um die sowieso schon recht niedrigen Kirchengebühren gefeilscht, oder sogar angedroht, dass man bei anderen Kirchen anfragen könnte, wo die Zeremonien kostenlos durchgeführt werden. Es gibt auch Menschen, die sich trotz ihrer schwachen finanziellen Lage mit den Wohlhabenden messen und ihre Feier durch Kredite finanzieren. All das aber steht in keinem Verhältnis zu der Freude einer heiligen Trauung und verfehlt ihren eigentlichen Sinn. Der Zweck solcher Feste ist das Feiern im Rahmen der religiösen und volkstümlichen Traditionen in der Gemeinschaft der Familienmitglieder. Eine solche Feier kann auch im bescheidenen Rahmen erfolgen, wichtig sind dabei die Heiligkeit und die Aufrichtigkeit. Besonders auffallend sind die Feiern, die einer Taufe folgen. Diese Feiern sind inzwischen so aufwändig geworden, dass sie einem Wettbewerb zwischen den Familien ähneln. Die Eltern des Täuflings sind so mit ihren Gästen und dem Vergnügen in Anspruch genommen, dass der Mittelpunkt des Tages (der Täufling) in Vergessenheit gerät. Mit Erstaunen wird beobachtet, mit welchem Nachdruck das Kind zum Schlafen gebracht wird, damit die Eltern sich nicht verspäten, an der Feier teilzunehmen. Viele der Gäste verlassen die Feier, ohne den Täufling auch nur gesehen zu haben. Dabei ist doch der eigentliche Sinn der Feier, sich mit dem Täufling zu freuen, dass die christliche Kirche um ein neues Mitglied reicher geworden ist. In diesem Sinne sollte die Feier auch gestaltet werden.

Wenden wir uns aber noch einmal der Hochzeitsfeier zu. Es ist angebracht, dass der Festmahlstisch von einem Geistlichen gesegnet wird, wobei dieser auch seine Glückwünsche an das neuvermählte Ehepaar sowie an die Gäste richtet. Es ist auch wichtig, dass bei der Feier die Braut und der Bräutigam zu den Gästen gehen und ihnen danken und ihre Glückwünsche entgegennehmen, dass sie eine Familie gegründet und damit ein gutes Werk getan haben.

[Armenisch: Khatschjeghpayr (Kreuzbruder)]

Der Trauzeuge ist derjenige, der das Kreuz bei der Trauungszeremonie hält. Er wird oft als “Pate“ wie bei der Taufe bezeichnet. In der alten armenischen Tradition war der Traupate eine Person, die entweder Taufpate eines der Getrauten oder Taufpate einer der Eltern gewesen ist, deshalb wird er Pate genannt. Bei der Trauung ist er der offizielle Zeuge.

Der Traupate muss in der Armenischen Apostolischen Kirche getauft und gegenwärtig ein Mitglied der Abendmahlsgemeinschaft sein. Er ist nicht nur Zeuge, sondern auch Bürge dafür, dass das getraute Ehepaar der Armenischen Kirche treu bleiben und sein Leben nach der kirchlichen heiligen Tradition führen wird. Deshalb soll es jemand mit festem christlichem Glauben sein, damit er der jungen Familie mit Rat beistehen kann.

Heutzutage ist es auch üblich, Personen, die nicht der Armenisch-Orthodoxen Konfession angehören als Traupaten zu bestellen. Oft sind persönliche Interessen die Beweggründe für eine solche Entscheidung, wie z.B. der Wunsch, eine Verwandtschaft durch Verschwägerung aufzubauen, um ein eventuelles Aufenthalts-recht in einem Land zu erzielen. Solche Überlegungen stehen im Widerspruch zu kirchlichen Traditionen und der kirchlichen Lehre. Es ist unverständlich, wie von Personen, die einer anderen Konfession angehören, erwartet werden kann, einer armenischen Familie religiösen Beistand zu leisten. Umgekehrt ist es genauso schwierig von einem Armenier zu erwarten,  zum Tauf- oder Traupaten für Personen aus einer anderen Konfession zu werden.

Dennoch haben die christlichen Kirchen auf der ökumenischen Ebene eine aufrechte Beziehung untereinander entwickelt und versuchen, die trennenden konfessionellen Hindernisse abzubauen. So sollten auch in diesem Geiste der christlichen Brüderlichkeit die Fragen der Patenschaft sowie der interkonfessionellen Trauung behandelt werden. Trotzdem sollte in solchen Fällen der Betreffende zumindest über die Geschichte und Traditionen der armenischen Kirche informiert werden, damit dem Sinn eines Paten als Beistand für die Familie Genüge getan wird. Bekennende Atheisten sollen als mögliche Paten nicht in Betracht gezogen werden, denn sie könnten Anlass zur familiären Zerrüttung liefern und sogar Stein des Anstoßes sein.

Vorbereitung zur Trauung

Die Heiligen Mysterien der Kirche

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