HERZLICH WILLKOMMEN
Armenische Gemeinde Neuwied e.V.
stellt sich vor
Die Armenische Apostolische Kirche wirkt infolge ihrer bewegten Geschichte überall auf der Welt, vom Nahen Osten bis Europa und Amerika. Sie ist heute in über 70 Staaten vertreten. In über 30 Ländern existieren armenische Diözesen bzw. Bistümer (Armenisch: Them oder Aradschnordutyun).
Die Armenische Kirche in Deutschland ist einer der jüngsten Diözesen unserer Kirche. Unsere Gemeinde in Neuwied ist eine der 16 Gemeinden unserer Diözese. Sie wurde im Jahre 1981 gegründet und ist zuständig für die armenisch-apostolischen Christen in den PLZ-Bereichen 53, 54 und 56.
Organe der Armenischen Gemeinde Neuwied e. V.
Die Armenische Gemeinde Neuwied ist als gemeinnütziger eingetragener Verein registriert. Sie vertritt die Interessen der in Neuwied und Umgebung lebenden Armenier. Sie kümmert sich sowohl um Integration als auch um Identitätsbewahrung ihrer Mitglieder. Und sie hat nicht nur die Aufgabe sich um die religiösen Belange ihrer Mitglieder im Raum Neuwied zu kümmern, sondern Engagiert sich auch in den Bereichen Kultur, Bildung und Soziales für alle Altersgruppen.
Der Gemeindepfarrer ist im Verständnis der Armenischen Apostolischen Kirche der Vertreter des Bischofs vor Ort, in der Verwaltung und dem Dienst an der Gemeinde. Er trägt die Verantwortung für die ihm anvertraute geistliche Herde.
Der Gemeindepfarrer repräsentiert den Bischof in der Gemeinde bei seiner Abwesenheit. Gemeinsam mit dem weltlichen Vorsitzenden der Gemeinde und seinem Stellvertreter, repräsentiert er die jeweilige Gemeinde gegenüber den staatlichen, politischen, kirchlichen und religiösen Institutionen.
Die Gemeindemitgleiderversammlung (GMV) ist das oberste legislative Organ der Gemeinde. Sie tagt mindestens einmal jährlich. Mitglieder der GMV sind der Primas (in seine Abwesenheit der Gemeindepfarrer), der Vorstand der Gemeinden, und die beitragzahlenden Mitglieder der Gemeinde.
Aufgaben und Befugnisse der GMV sind u.a. Wahl des Gemeindepfarrers, der Erlass sowie Änderung der Satzung der Gemeinde. Die GMV beschließt beispielsweise den Haushaltsplan der Gemeinde usw. Die GMV wählt aus ihrer Mitte Delegierte für die Diözesandelegierten-Versammlung.
Der Gemeindevorstand (GV) ist das exekutive Organ der Gemeinde und vertritt ihre Belange und Interessen. Er setzt sich aus mindestens fünf und höchstens neun Mitgliedern zusammen. Die genaue Zahl der neu zu wählenden Vorstandsmitglieder ist von der MV vor der Wahl festzulegen. Die Amtszeit der weltlichen Mitglieder des GV-s beträgt drei Jahre. Sie sind erneut wählbar. Die Wahl des neuen GV-s ist vom Primas und dem DB zu bestätigen.
Der Gemeindepfarrer ist kraft seines Amtes stimmberechtigtes Mitglied und Ehrenvorsitzender des GV-s. Wenn die Gemeinde keinen zuständigen GP hat, findet die Sitzung des GV-s unter dem Vorsitz des Vorstandesvorsitzenden statt. Ist der Primas anwesend, so übernimmt er den Vorsitz. Bei einer Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden (Primas, GP oder Vorstandsvorsitzender) entscheidend. Dieser kann eine erneute Abstimmung einleiten, falls die Frage umstritten ist.
Als Delegierte für die DDV können die Gemeindemitglieder gewählt werden, welche zwischen 19 und 75 Jahre alt sind und seit mindestens einem Jahr ihre Diözesanbeiträge entrichten.
Die Hauptaufgabe der Delegierten ist es, die Gemeinde bei der DDV zu vertreten und die Anliegen und Belange der Gemeinde zur Beratung und eventuellen Beschlussfassung vorzutragen. Die Delegierten haben neben ihren repräsentativen Verpflichtungen auch die Aufgabe, im Gemeindeleben aktiv mitzuwirken und die Tätigkeit des GV-s engagiert zu unterstützen. Sie können an den Sitzungen des GV-s mit vorheriger Mitteilung teilnehmen.
Die Zahl der zu endsendenden Delegierten der Gemeinde ist von der Anzahl ihrer beitragszahlenden Mitglieder abhängig.
Die Kassenprüfungskommission besteht aus 3 Mitgliedern und wird während der MV in offener Wahl, mit einer einfachen Mehrheit, für drei Jahre gewählt.
Die Kassenprüfungskommission prüft jährlich bzw. bei Bedarf (Beschluss des DB oder der Mitgliederversammlung) die Buchhaltung des GV-s und der Ausschüsse.
Anfahrt
Mit der Linie 16 in Richtung „Niehl / Sebastianstraße“ an der Haltestelle „Nesselrodestraße“ aussteigen und an der ersten Straße in Fahrtrichtung der Bahn links in die Nesselrodestraße abbiegen. Nach ca. 250 m weiter rechts in die Allensteiner Straße abbiegen. Die Diözese befindet sich am Ende der Straße auf der linken Seite.
Mit der Buslinie 147 bis zur Haltestelle „Weidenpescher Straße“ fahren. Die Haltestelle befindet sich in der unmittelbaren Nähe der Diözese bzw. Diözesankirche.